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Schrems II

EuGH-Urteil von 2020 das das Privacy Shield Abkommen zwischen EU und USA kippte und Datentransfers in die USA erschwerte.

Schrems II bezeichnet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juli 2020 das das EU-US Privacy Shield Abkommen für ungültig erklärte. Benannt nach dem österreichischen Datenschutzaktivisten Maximilian Schrems der das Verfahren angestrengt hatte.

Das Urteil hatte massive praktische Auswirkungen: Viele Unternehmen die US-Cloud-Dienste nutzten befanden sich plötzlich in einer rechtlichen Grauzone. Das Privacy Shield hatte bis dahin US-Anbietern erlaubt, EU-Daten einfacher zu verarbeiten.

Die Lösung kam 2023 mit dem EU-US Data Privacy Framework (DPF): Ein neues Abkommen das US-Unternehmen die Möglichkeit gibt, sich zertifizieren zu lassen und damit wieder rechtssicher EU-Daten zu verarbeiten. Große Anbieter wie Google, Microsoft, Amazon (AWS), Meta und OpenAI sind dem DPF beigetreten.

Für die Praxis: Prüfe ob der KI-Anbieter deiner Wahl dem DPF beigetreten ist (einsehbar auf dem DPF-Registrierungsportal). Alternativ bieten Standardvertragsklauseln (SCCs) eine weitere Möglichkeit für konforme Datenübermittlungen. Bei besonders sensiblen Daten empfiehlt sich weiterhin ein europäischer Anbieter.

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