AI Act (EU)
Der AI Act (offiziell: Verordnung über künstliche Intelligenz) ist die erste umfassende KI-Regulierung weltweit, im Jahr 2024 von der EU verabschiedet. Er klassifiziert KI-Systeme nach Risikoklassen und legt entsprechende Pflichten fest.
Die vier Risikoklassen: Verbotene KI-Praktiken (z.B. Social Scoring durch Behörden, manipulative Subliminal-Techniken), Hochrisiko-KI (z.B. in kritischer Infrastruktur, medizinischen Geräten, Personalentscheidungen) mit strengen Transparenz- und Dokumentationspflichten, KI mit begrenztem Risiko (z.B. Chatbots) mit Informationspflichten, und KI mit minimalem Risiko (z.B. Spam-Filter) ohne spezifische Pflichten.
Für Unternehmen im DACH-Raum relevant: Der AI Act gilt für alle die in der EU KI-Systeme einsetzen oder anbieten — unabhängig davon wo das Unternehmen sitzt. Die meisten KI-Tools die von Unternehmen für interne Zwecke genutzt werden fallen unter "begrenztes Risiko". Der Einsatz von KI für HR-Entscheidungen (Einstellungen, Leistungsbeurteilungen) fällt unter "Hochrisiko" und erfordert besondere Sorgfalt.
Der AI Act wird schrittweise in Kraft treten (2025-2027). Jetzt schon die KI-Nutzung im Unternehmen zu dokumentieren ist eine gute Vorbereitung.